Komplementäre Verfahren in S3 Leitlinien, onkologische Patient*innen in Deutschland

Die Leitlinie zur Behandlung des Lungen-Karzinoms benennt die Misteltherapie als komplementärmedizinisches Verfahren [248]. 

Die aktuelle Leitlinie für das Mamma-Karzinom geht davon aus, dass bis zu 64 Prozent der Patientinnen Mistelpräparate als komplementäre Therapie anwenden und verweist hierbei auf eine Publikation von Horneber et al. [112]. 

Die aktuelle Melanom-Leitlinie schlussfolgert, dass „nach gründlicher Abwägung möglicher Risiken (Neben- und Wechselwirkungen) komplementäre Verfahren auf Wunsch des Patienten im Einzelfall gegeben werden“ können [116]. Darüber hinaus wird gesagt, dass eine schroff ablehnende Haltung des behandelnden Arztes/der Ärztin gegenüber der Anwendung komplementärmedizinischer Verfahren das Vertrauen in die Patient*innen-/Ärzt*innen-Beziehung schmälere, die Compliance vermindere und bis hin zum Therapieabbruch führen könne [120, 121, 122]. Es wird daher geraten, die komplementärmedizinische Behandlung durch onkologische Fachkräfte vornehmen zu lassen. Laut Leitlinie stellen diese komplementärmedizinischen Behandlungen eine ergänzende Methode dar zu aktiven antitumoralen und supportiven Therapien. Sie helfen den Patient*innen, selbstständig tätig zu werden

Die Magen-Karzinom-Leitlinie besagt, dass die „komplementäre Medizin auf dem Boden der Regeln der wissenschaftlichen Medizin steht und davon ausgeht, dass der Wirksamkeitsnachweis erbringbar ist und in Abstimmung mit der Schulmedizin ergänzend als integrative Therapien angewendet“ wird. Als Quelle benennt sie eine Publikation von Cramer et al. [115]. Demnach scheint eine fachlich fundierte Aufklärung über die komplementäre Therapie die Patient*innen-/Ärzt*innen-Beziehung zu stärken und zu einer gegenseitigen Offenheit zu führen [113, 114]. 

 

Letzte Aktualisierung: 5. Mai 2023/AT

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