Mistelinjektionen und -infusionen in Körperhöhlen

Mistelpräparate können auch in Körperhöhlen gegeben werden, wenn sich dort von Krebszellen durchsetzte Flüssigkeit angesammelt und sich ein Erguss (z. B. im Brustkorb) gebildet hat oder wenn der Tumor in einer Körperhöhle wächst, zum Beispiel in der Blase. 

Bei manchen Krebsarten, z. B. bei Brustkrebs, kann sich im fortgeschrittenen Stadium ein Erguss im Hohlraum zwischen Lungen- und Rippenfell (Pleura) bilden. Er ist häufig mit Krebszellen durchsetzt und kann die Atmung erheblich beeinträchtigen. Im Rahmen einer Punktion, bei der die Flüssigkeit (Exsudat) abgezogen wird, kann ein Teil dieser Flüssigkeit mit höher konzentriertem Mistelextrakt versetzt und danach in den Pleuraspalt zurückgeleitet werden. 

Da die Mistelpräparate für diese Anwendungsform bisher nicht zugelassen sind, erfolgt sie off-label und somit nach Aufklärung und mit Zustimmung der Patientin/des Patienten ("informed consent") auf Verantwortung des behandelnden Arztes/der Ärztin. 

 

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