Wer übernimmt die Kosten für eine Misteltherapie?

In Deutschland erstatten die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für eine Misteltherapie mit den hier zugelassenen Präparaten abnobaVISCUM®, Helixor®, Iscador® und Iscucin® bei allen fortgeschrittenen, d.h. palliativen Erkrankungsstadien. Voraussetzung ist eine ärztliche Verordnung auf Kassenrezept. Der Begriff "palliative Tumortherapie" bedeutet, dass die Krankheit nicht heilbar ist, wohl aber mit der Therapie erreicht werden kann, die Symptome zu lindern, die Lebensqualität zu verbessern und möglichst auch die Überlebenszeit zu verlängern.

In einem früheren Stadium der Krebserkrankung können gesetzliche und private Krankenversicherungen die Kosten übernehmen, sie müssen es aber nicht. In Ausnahmefällen, um z. B. Nebenwirkungen wie das therapiebedingte Fatigue-Syndrom während oder nach der Chemotherapie abzumildern, können Mistelpräparate auf Kassenrezept verschrieben und erstattet werden.

In der Schweiz sind Helixor und Iscador zugelassen. Die Kosten für die dort verschreibungspflichtigen Mistelpräparate werden von der Grundversicherung übernommen, wenn sie ärztlich verordnet werden.

Auch in Österreich sind die hier ebenfalls verschreibungspflichtigen Mistelpräparate Helixor und Iscador zugelassen. Zudem besteht in Österreich für ein weiteres Mistelpräparat, Isorel®, eine sogenannte aufrechte Zulassung. Das Präparat soll dort künftig wieder verfügbar werden.

Bei Fragen zu Zulassungen von Mistelpräparaten in anderen Ländern wenden Sie sich bitte direkt an den jeweiligen Hersteller (Abnoba GmbH, Helixor Heilmittel GmbH, Iscador AG, Wala Heilmittel GmbH).

 

Letzte Aktualisierung: 27. Februar 2023/AT1

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