Empfehlungen für die Misteltherapie enthalten derzeit die S3-Leitlinien zur Therapie des Lungenkarzinoms [248], Magenkarzinoms [247], des Melanoms [116] und des Mammakarzinoms [123].
Die Lungenkarzinom-Leitlinie [248] gibt an, zur Misteltherapie derzeit keine eindeutigen Empfehlungen für die onkologische Praxis zu geben, da die Ergebnisse der klinischen Studien für diese Tumorentität derzeit nicht ausreichen würden.
Laut der aktuellen Leitlinie für die Therapie des Magenkarzinoms bzw. des ösophagogastralen Übergangs gibt es eine „Kann"-Empfehlung für die Misteltherapie, um die Lebensqualität zu verbessern [247]. Im Hinblick auf das Überleben liegen derzeit laut Leitlinien keine Studien zur Misteltherapie vor.
Die Leitlinie zur Therapie des Melanoms enthält derzeit keine Angaben zur Misteltherapie im Hinblick auf die Lebensqualität [116], und es wird von einer adjuvanten Misteltherapie zur Verlängerung der Überlebenszeit abgeraten. Für die palliativen Situation schließt sie eine Misteltherapie aus, wenn zeitgleich eine immunologische Therapie verabreicht werden soll.
Die Leitlinie Mammakarzinom von 2018 [123] bewertet die Misteltherapie aufgrund der Datenlage als „fraglich“ im Hinblick auf eine Verbesserung der Lebensqualität. Mit dieser Bewertung weicht die Leitlinie ab von den deutschen und internationalen Empfehlungen der AGO, SIO und ASCO. In der aktuellen Version gibt sie darüber hinaus an, dass eine Misteltherapie das Überleben von Patientinnen mit Mammakarzinom nicht verlängere.